Jugendsatzung Schützenverein Urach 1748 e.V.

Jugendsatzung 2015 PDF


§ J1 Name und Mitgliedschaft

Alle Vereinsmitglieder der Schüler-, Jugend- und Juniorenklasse und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter / -innen bilden die Vereinsjugend des Schützenvereins Urach 1748 e.V.


§ J2 Aufgaben und Ziele

Die Vereinsjugend ist in der schiesssportlichen und überfachlichen Jugendarbeit aktiv.

Sie trägt damit zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen bei. Schwerpunkte der Jugendarbeit sind die Förderung der freizeit- und wettkampfsportlichen Betätigung.

Bei allen Aktivitäten werden die Jugendlichen gemäß ihres Entwicklungsstandes bei der Planung und Durchführung beteiligt.


§ J3 Organe

Organe der Vereinsjugend sind:

  • die Jugendvollversammlung
  • der Jugendausschuss
  • die Jugendleitung


§ J4 Jugendvollversammlung

Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugendarbeit. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.

Zu ihr ist mindestens zwei Wochen vorher einzuladen. Hierzu genügt ein allgemein zugänglicher Aushang im Schützenhaus. Sie soll zeitlich vor der Generalversammlung stattfinden.


Aufgaben:

  1. Bericht der Jugendleitung
  2. Kassenbericht
  3. Entlastung der Jugendleitung
  4. Wahlen
  5. Festlegung von Aktivitäten der Vereinsjugend
  6. Anträge


Leitung:

Die Jugendvollversammlung wird vom Jugendleiter geleitet.


Wahlen:

Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Vereinsjugend


Anträge:

Anträge an die Jugendvollversammlung können von allen stimmberechtigten Mitgliedern mündlich gestellt werden.


§ J5 Jugendausschuss


Zusammensetzung

Dem Jugendausschuss gehören an:

  • die Jugendleitung
  • der, die Jugendtrainer


Aufgaben

  • Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der zufließenden Mittel
  • Planung und Ausführung von Aktivitäten
  • Vorbereitung von Anträgen an den Gesamtverein
  • Einsetzen von Kommissionen für begrenzte Aufgaben die dem Gremium mit beratender Stimme angehören


§ J6 Jugendleitung


Zusammensetzung

Der Jugendleitung gehören an:

  • Jugendleiter/in
  • Stellvertretender. Jugendleiter/in
  • Jugendsprecher/in

Wobei der Jugendleiter volljährig sein muss.


Aufgaben

Der Jugendleiter vertritt die Vereinsjugend im Vereinsausschuss, bei der

  • Kreisjugend und in überfachlichen Gremien, wie z.B. Sportkreisjugend
  • Angebot von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
  • Information jugendrelevanter Erkenntnisse an die Vereinsjugend und den Gesamtverein
  • Koordination von fachlicher und überfachlicher Jugendarbeit
  • Beantragung von Zuschüssen für die Jugendarbeit


§ J7 Jugendsprecher

Als Jugendsprecher/ in sind alle ordentlichen Mitglieder der Schüler-, Jugend- und Juniorenklasse wählbar.


§ J8 Jugendkasse

Die ein- und ausfließenden Mittel werden vom Jugendausschuss verwaltet. Finanzielle Zuwendungen sind Teil des Vereinsvermögens und müssen jährlich mit dem Schatzmeister des Gesamtvereins abgestimmt werden.


§ J9 Sonstige Bestimmungen

Ansonsten gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.


§ J10 Gültigkeit, Änderungen

Die vorliegende Satzung tritt stets in Kraft, wenn eine Anzahl von mindestens 10 Jugendlichen, welche dem § 1 der Jugendsatzung entsprechen, über den Zeitraum eines Jahres dem Verein angehören.

Die Jugendsatzung tritt wieder außer Kraft, wenn die Mindestzahl der Jugendlichen über den Zeitraum eines Jahres nicht mehr erreicht wird.

Die vorstehende Jugendordnung wurde am 30. Oktober 2015 vom Gesamtausschuss bestätigt.

Änderungen dieser Jugendordnung müssen mit 2/3 Mehrheit von der Jugendvollversammlung beschlossen werden.

Die Jugendordnung bzw. deren Änderungen treten mit Bestätigung durch den Gesamtausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit in Kraft.

Nach oben scrollen