Jugendsatzung Schützenverein Urach 1748 e.V.
§ J1 Name und Mitgliedschaft
Alle Vereinsmitglieder der Schüler-, Jugend- und Juniorenklasse und alle regelmäßig und unmittelbar in der Vereinsjugendarbeit tätigen Mitarbeiter / -innen bilden die Vereinsjugend des Schützenvereins Urach 1748 e.V.
§ J2 Aufgaben und Ziele
Die Vereinsjugend ist in der schiesssportlichen und überfachlichen Jugendarbeit aktiv.
Sie trägt damit zur Persönlichkeitsbildung junger Menschen bei. Schwerpunkte der Jugendarbeit sind die Förderung der freizeit- und wettkampfsportlichen Betätigung.
Bei allen Aktivitäten werden die Jugendlichen gemäß ihres Entwicklungsstandes bei der Planung und Durchführung beteiligt.
§ J3 Organe
Organe der Vereinsjugend sind:
- die Jugendvollversammlung
- der Jugendausschuss
- die Jugendleitung
§ J4 Jugendvollversammlung
Die Jugendvollversammlung ist das oberste Organ der Vereinsjugendarbeit. Sie findet mindestens einmal jährlich statt.
Zu ihr ist mindestens zwei Wochen vorher einzuladen. Hierzu genügt ein allgemein zugänglicher Aushang im Schützenhaus. Sie soll zeitlich vor der Generalversammlung stattfinden.
Aufgaben:
- Bericht der Jugendleitung
- Kassenbericht
- Entlastung der Jugendleitung
- Wahlen
- Festlegung von Aktivitäten der Vereinsjugend
- Anträge
Leitung:
Die Jugendvollversammlung wird vom Jugendleiter geleitet.
Wahlen:
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Mitglieder der Vereinsjugend
Anträge:
Anträge an die Jugendvollversammlung können von allen stimmberechtigten Mitgliedern mündlich gestellt werden.
§ J5 Jugendausschuss
Zusammensetzung
Dem Jugendausschuss gehören an:
- die Jugendleitung
- der, die Jugendtrainer
Aufgaben
- Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der zufließenden Mittel
- Planung und Ausführung von Aktivitäten
- Vorbereitung von Anträgen an den Gesamtverein
- Einsetzen von Kommissionen für begrenzte Aufgaben die dem Gremium mit beratender Stimme angehören
§ J6 Jugendleitung
Zusammensetzung
Der Jugendleitung gehören an:
- Jugendleiter/in
- Stellvertretender. Jugendleiter/in
- Jugendsprecher/in
Wobei der Jugendleiter volljährig sein muss.
Aufgaben
Der Jugendleiter vertritt die Vereinsjugend im Vereinsausschuss, bei der
- Kreisjugend und in überfachlichen Gremien, wie z.B. Sportkreisjugend
- Angebot von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
- Information jugendrelevanter Erkenntnisse an die Vereinsjugend und den Gesamtverein
- Koordination von fachlicher und überfachlicher Jugendarbeit
- Beantragung von Zuschüssen für die Jugendarbeit
§ J7 Jugendsprecher
Als Jugendsprecher/ in sind alle ordentlichen Mitglieder der Schüler-, Jugend- und Juniorenklasse wählbar.
§ J8 Jugendkasse
Die ein- und ausfließenden Mittel werden vom Jugendausschuss verwaltet. Finanzielle Zuwendungen sind Teil des Vereinsvermögens und müssen jährlich mit dem Schatzmeister des Gesamtvereins abgestimmt werden.
§ J9 Sonstige Bestimmungen
Ansonsten gelten jeweils die Bestimmungen der Vereinssatzung.
§ J10 Gültigkeit, Änderungen
Die vorliegende Satzung tritt stets in Kraft, wenn eine Anzahl von mindestens 10 Jugendlichen, welche dem § 1 der Jugendsatzung entsprechen, über den Zeitraum eines Jahres dem Verein angehören.
Die Jugendsatzung tritt wieder außer Kraft, wenn die Mindestzahl der Jugendlichen über den Zeitraum eines Jahres nicht mehr erreicht wird.
Die vorstehende Jugendordnung wurde am 30. Oktober 2015 vom Gesamtausschuss bestätigt.
Änderungen dieser Jugendordnung müssen mit 2/3 Mehrheit von der Jugendvollversammlung beschlossen werden.
Die Jugendordnung bzw. deren Änderungen treten mit Bestätigung durch den Gesamtausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit in Kraft.